Der offizielle Standard der Rasse Biewer
Herkunftsland: Deutschland
Das Datum der Annahme und Veröffentlichung des Standards: 02.04.2009
Bestimmung: Zierhunde, Gesellschafts- und Begleithunde (Gruppe 9)
AUSSERHALB DER FCI.
Gesamterscheinung: die eines kleinen, kompakten, harmonisch gebauten Hundes mit prächtigem, langem, absolut geradem Fell, das wie eine elegante Robe an den Körperseiten herabfällt und einen Scheitel der ganzen Rückenlinie entlang vom Kopf bis zum Schwanzansatz bildet.
Verhalten und Temperament: ein entzückend lebhafter, fröhlicher, intelligenter und selbstbewusster Hund, gesellig, liebevoll, mit einem ausgeglichenen Charakter.
Kopf: ziemlich klein, in einer guten Proportion zum Körper.
Schädel: flach, keinesfalls rund oder massiv.
Schnauze: nicht zu lang
Hals: lang, mit einem guten Übergang zum Körper, nicht massiv.
Augen: dunkel, nicht groß, nicht ausgebaucht, direkt eingesetzt, mit intelligentem Ausdruck. Die Kante des Augenlids ist dunkel.
Ohren: aufrecht getragen, hoch eingesetzt, klein, V-förmig, nicht weit auseinander stehend, bedeckt mit kurzem Fell.
Nase: schwarz
Zähne: Scherengebiss, aber Zangengebiss ist auch zugelassen. Fehlen von 2 Prämolaren wird toleriert.
Vorderbeine: Beine sind absolut gerade, parallel stehend, mit üppigem Fell bedeckt, Buggelenke sind gut geformt.
Hinterbeine: Beine sind absolut gerade, mit gut entwickelter Muskulatur, mit üppigem Fell bedeckt, mit deutlichen Winkeln der Sprunggelenke, Schenkel und Unterschenkel sind von derselben Länge, mit kräftigen Kniegelenken.
Pfoten: rund, Krallen schwarz oder weiß.
Körper: sehr kompakt, mit einer geraden Rückenlinie. Brust reicht bis zu Ellenbogen.
Rute: nicht kupiert, hoch angesetzt, reichlich mit Fell bewachsen.
Fell: am Körper reicht in der Länge ¾ der Größe des Hundes oder bis zum Boden, absolut gerade, glänzend, mit seidiger Textur, genügend voll und dicht.
Kopffarbe: Folgende Kopffarben sind zulässig: weiß – blau/schwarz – golden, eine gute Symmetrie wird gewünscht. Weiße Farbe an der Brust verbreitet sich über den Hals und das Kinn. Bei einer Untersuchung ist die weiße Farbe vorne an der Schnauze nicht obligatorisch. Die Schnauze kann dunkel sein, aber unbedingt im Kontrast zu goldenen Einschlüssen.
Körperfarbe: Folgende Körperfarben sind zulässig: blau/schwarz – weiß den ganzen Körper entlang oder völlig blau/schwarz mit einem weißen „Jabot“, ohne goldene Einschlüsse am Körper. Vorder- und Hinterbeine, sowie der Bauch und die Brust sind weiß. Die weiße Farbe an der Brust verbreitet sich über den Hals und das Kinn.
Größe und Gewicht:
Größe: bis 22 cm, plus 5 cm sind zulässig
Gewicht: von 2 bis 3,1 kg. Für Hündinnen sind extra 0,5 kg zulässig.
Nachteile: Jede Abweichung von den obengenannten Standardpunkten soll als ein Nachteil gelten. Ein jeweiliger Nachteil ist je nach dem Grad dessen Ernsthaftigkeit einzuschätzen.
- helle Augen und Depigmentierung der Augenlider
- unpigmentierte oder teilweise pigmentierte Nüstern
- schlappe Ohren
- Fehlen von mehr als 3 Prämolaren in jeder Kombination
- welliges oder gekräuseltes Fell mit dichtem Unterhaar, ohne Glanz
- goldene Flecken auf schwarzem oder blauem Grund am Körper, unsymmetrisch angeordnete Farben am Kopf, ungenügend verbreitete blaue oder schwarze Satteldecke, nahezu weiße Körperfarbe (mehr als 80%)
Fehler:
- Gebissanomalien: Überbiss oder Freiende, Kieferschiefstellungen
- kurzes dünnes Fell
- die Färbung eines Yorkshire Terriers oder ähnlich
- Fehlen von schwarzen oder blauen Flecken am Körper
Anmerkung: Rüden sollten zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden ausweisen, die sich vollständig im Skrotum befinden.
Der Standard wurde aus der Primärquelle nach den Materialien der Webseite vom Internationalen Biewer Yorkshire Terrier Club genommen.